Ethische Regeln (I.) und Allgemeine Affiliatebedingungen (II.)
- Ethische Regeln
Wir begrüßen Sie im Namen unseres Unternehmens herzlich als neuen Vertragspartner (künftig als Affiliate benannt) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbständiger Affiliate der Idea Thirty Three Consulting FZE, Business Center, Al Shmookh Building, UAQ Free Trade Zone, Umm Al Quwain, U.A.E., vertreten durch deren CEO Patrick Kogler, geschäftsansässig daselbst (Insider Factory) und vor allem viel Freude bei der Tätigkeit als Affiliate. Bei der Tätigkeit für unser Unternehmen und dem Kontakt mit anderen Menschen stehen für uns stets die Kundenfreundlichkeit und -sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander sowie die Wahrung der Gesetze und gute Sitten unverrückbar im Vordergrund.
Vorgenannte wichtige Erläuterung vorangestellt möchten wir Sie nun bitten, die folgenden ethischen Regeln ebenso wie unsere Allgemeinen Affiliatebedingungen sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.
Ethische Regeln für den Umgang mit potentiellen Kunden
- Auf Kunden-/Interessentenwunsch wird auf ein geschäftliches Gespräch verzichtet, das Gespräch verschoben oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.
- Der potentielle Kunde wird nicht zur Abnahme von Leistungen oder zu einer Kontaktaufnahme durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen sowie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst.
- Ein Affiliate darf bei der Anwerbung potentieller Affiliate keine unwahren, irreführenden, überzogenen Angaben im Hinblick auf seine Vergütung oder die potenzielle Vergütung von anderen Affiliates machen. Weiterhin darf ein Affiliate keine Vergütungen garantieren oder solche Erwartungen schüren.
Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Affiliates
- Affiliate gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Affiliates anderer Affiliate-Marketing Unternehmen, Online-Vertrieben oder sonstigen Direktvermarktern.
- Neue Affiliate werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Angaben zum möglichen Umsatz und Erwerbschancen sind zu unterlassen.
- Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Leistungen von Insider Factory gemacht werden.
- Es ist Affiliates nicht gestattet, andere Affiliate zum Wechseln eines Sponsors innerhalb von Insider Factory zu bewegen.
- Die Pflichten der §§ 7 – 10 der nachfolgenden Allgemeinen Affiliatebedingungen sind als ethische Regeln stets einzuhalten.
Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen
- Zu anderen Unternehmen des Affiliate-Marketings, des Social-Selling-Bereichs oder sonstigen Direktvermarktungsbereichen verhalten sich die Affiliate von Insider Factory stets fair und ehrlich.
- Systematische Abwerbungen von Affiliates anderer Unternehmen werden unterlassen.
- Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Leistungen oder Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten.
Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt möchten wir Sie nun mit den Allgemeinen Affiliatebedingungen von Insider Factory vertraut machen.
- Allgemeine Affiliatebedingungen
- 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Affiliatevertrages zwischen der Idea Thirty Three Consulting FZE, Business Center, Al Shmookh Building, UAQ Free Trade Zone, Umm Al Quwain, U.A.E., vertreten durch deren CEO Patrick Kogler, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: Insider Factory), E-Mail info@insiderfactory.de und dem unabhängigen und selbständigen Vertragspartner (im Folgenden: Affiliate), der ausdrücklich keine Beratung durchführt und auch nicht durchführen darf.
(2) Insider Factory erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Affiliatebedingungen.
- 2 Vertragsgegenstand (Affiliate)
(1) Insider Factory ist ein innovatives Unternehmen, das im Bereich des Direktvertriebs hochwertige Fortbildungs-, und Insider -Leistungen im Bereich Lifestyle, Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung und Finanzen auch als digitaler Angebote (künftig: Leistungen) an seine Endkunden vertreibt.
Hinzuweisen ist ausdrücklich darauf, dass Insider Factory keine Wertpapiere, Finanzanlagen, Vermögensanlagen, FinTech Leistungen (wie z.B. Kryptowährung, Defi-Leistungen oder Krypto-Trading) oder sonstige Finanzprodukte direkt oder indirekt selbst vertreibt oder solche Leistungen für Dritte vermittelt, bewirbt oder sonst vermarktet.
(2) Der Affiliate hat, ohne dass hierzu eine Pflicht besteht, die Möglichkeit, für Insider Factory nach seiner freien Wahl die Leistungen von Insider Factory zu vermitteln, so dass die Vermittlung dieser Leistungen die Grundlage des Geschäfts eines Affiliates bildet. Für diese Tätigkeit ist es nicht erforderlich, dass der Affiliate finanzielle Aufwendungen tätigt, er eine Mindestanzahl von Leistungen von Insider Factory abnimmt oder der Affiliate andere Affiliate wirbt. Erforderlich ist lediglich die kostenlose Registrierung.
- 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss / KYC-Verifizierungsverfahren
(1) Ein Vertragsabschluss ist mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder natürlichen Personen möglich, die bzw. deren Verantwortliche das 18. Lebensjahr vollendet hat und Unternehmer nach Maßgabe des geltenden Rechts und im Besitz einer Gewerbeberechtigung sind, soweit erforderlich. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich.
(2) Sofern eine juristische Person oder eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG usw.) einen Affiliate bzw. Affiliateantrag einreicht, ist – soweit bei einer Personengesellschaft vorhanden – der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung ebenso wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer vorzulegen. Alle Gesellschafter müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Gesellschafter sind gegenüber Insider Factory jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der juristischen Person.
(3) Insider Factory behält sich nach Versenden des Vertragspartnerantrages eines Affiliates einen Altersnachweis, einen Nachweis über die Gewerbeberechtigung, einen Handelsregisterauszug (gilt nur für juristische Personen oder eine im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften).
(4) Der Affiliate ist verpflichtet, den Online-Affiliateantrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und an Insider Factory auf elektronischem Weg zu übermitteln. Zudem akzeptiert der Affiliate mit gesondertem „Häkchen setzen“ auf dem Antragsformular diese Allgemeinen Affiliatebedingungen als zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil. Insider Factory behält sich im Einzelfall vor, weitere Informationen von dem Affiliate einzuholen.
(6) Änderungen der personenbezogenen Daten des Affiliates sind unverzüglich an Insider Factory zu melden.
(6) Insider Factory behält sich das Recht vor, Affiliateanträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen. Soweit Online-Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
- 4 Status des Affiliates als Unternehmer
(1) Der Affiliate handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter oder Makler von Insider Factory. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme-, Vertriebs- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Affiliate unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von Insider Factory und trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten und der Pflicht zur ordnungsgemäßen Bezahlung seiner Arbeitnehmer, sofern er welche beschäftigt.
(2) Der Affiliate hat seinen Betrieb im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu auch der Betrieb eigener Büroräume oder ein im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört.
(3) Der Affiliate ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer, Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich) eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Affiliate, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für Insider Factory erwirtschaftet, ordnungsgemäß an seinem Sitz zu versteuern. Insider Factory behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer der Affiliate hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von Insider Factory werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Affiliate entrichtet. Der Affiliate ist nicht bevollmächtigt, im Namen von Insider Factory Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.
- 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung
Sie registrieren sich bei Insider Factory als Unternehmer und nicht als Verbraucher, so dass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt Insider Factory Ihnen nachfolgendes freiwilliges zweiwöchiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.
Freiwilliges Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Onlineübermittlung des Affiliateantrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an die Idea Thirty Three Consulting FZE, Business Center, Al Shmookh Building, UAQ Free Trade Zone, Umm Al Quwain, U.A.E, …, E-Mail info@insiderfactory.de
Verzicht auf das Widerrufsrecht
Eine Übergabe/Übermittlung/Bereitstellung von Leistungen ebenso wie die Möglichkeit als Affiliate zu agieren erfolgt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Sofern eine Übergabe/Übermittlung/Bereitstellung von Leistungen oder die Aufnahme der Affiliatetätigkeit von dem Affiliate bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist gewünscht wird, verzichtet er hierdurch ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs der Vertragserklärung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache.
Ein Affiliate kann sich nach Ausübung seines Widerrufsrechtes erneut bei Insider Factory registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf des Affiliates mindestens 6 Monate zurück liegt und der widerrufende Affiliate in dieser Zeit keine Aktivitäten für Insider Factory verrichtet hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
- 6 Nutzung des Backoffices
(1) Der Affiliate erwirbt mit der Registrierung bei Insider Factory ein kostenfreies Recht zur Nutzung des zur Verfügung Back Offices nebst replicated Website und der weiteren hierdurch zur Verfügung gestellten Werbe- und Schulungstools. Vorgenanntes Nutzungsrecht ist als einfaches, auf das konkrete Back Offices nebst replicated Website und die weiteren hierdurch zur Verfügung gestellten Tools bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Alle Urheberrechte und Recht des geistigen Eigentums bleiben Insider Factory vorbehalten. Das Back Office nebst replicated Website und die nutzbaren weiteren Tools einschließlich deren Änderungen und Anpassungen sind Eigentum von Insider Factory. Dem Affiliate ist die Löschung bzw. die Vernichtung von urheberrechtlichen und sonstigen eigentumsrechtlichen Hinweisen verboten.
- 7 Pflichten des Affiliates im Rahmen der Werbung und Allgemeine Pflichten
(1) Der Affiliate ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login- Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Dem Affiliate ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte von Insider Factory, deren Affiliates, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dem Affiliate ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über Insider Factory Leistungen oder das Vertriebssystem von Insider Factory zu machen. Der Affiliate wird im Rahmen seiner Affiliatetätigkeit nur solche Aussagen über Insider Factory, die Insider Factory-Leistungen sowie über das Insider Factory-Vertriebssystem im Rahmen der Kontaktherstellung machen, die inhaltlich den Vorgaben in den Insider Factory Werbe- und Informationsmaterialien entsprechen. Des Weiteren gilt auch das Verbot des Versendens von unerwünschten Werbe-E-Mails, Werbe- Faxen oder Werbe-SMS (Spam). Ferner sind der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung (z.B. irreführender Aussagen) untersagt. Gleichfalls ist eine missbräuchliche Verwendung von Insider Factory oder Leistungen von Insider Factory verboten.
(2) Es ist ausdrücklich untersagt, dass ein Affiliate Zahlungen für andere Affiliate oder Kunden an Insider Factory leistet (Verbot von Fremdzahlungen).
(3) Dem Affiliate ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen und hat folgende besondere Werberichtlinien stets einzuhalten:
Besondere Werberichtlinien
- a) An keiner Stelle und auf keinem Werbemittel darf der Affiliate unwahre, irreführende oder überzogene Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei Insider Factory machen oder behaupten. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Affiliate im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nur die wenigsten Affiliate ein höheres Einkommen mit ihrer Tätigkeit für Insider Factory erzielen können.
- b) Weder der Affiliate noch Insider Factory führen eine Vermittlung von FinTech-Leistungen (wie etwa die Teilnahme, an einem ICO/ITO, der Kryptowährungs-Erwerb oder- Tausch, DeFi-Leistungen oder Krypto-Trading) ebenso wenig wie eine Beratung im Bereich der Wertpapier-, Vermögensanlage- oder sonstige Finanzanlagevermittlung gegenüber potentiellen Interessenten oder Kunden durch. Vielmehr bietet Insider Factory ausschließlich Schulungs- Fortbildungs- und Weiterbildungs-Leistungen an und der Affiliate muss seine Werbe- und Vertriebstätigkeit auf den Bereich der Weiterbildung zwingend und ausschließlich begrenzen. Der Affiliate ist daher verpflichtet, vorgenannte Vorgaben zwingend und stringent einzuhalten und potentielle Interessenten über diesen Umstand bei der Affiliatetätigkeit aufzuklären.
- c) Es ist dem Affiliate ausdrücklich untersagt, im Rahmen oder in Verbindung mit seiner Tätigkeit für Insider Factory an potentiellen Kunden FinTech-Leistungen (wie etwas DeFi-Leistungen oder Krypto-Trading) oder Wertpapiere Vermögensanlagen oder sonstige Finanzanlage oder vergleichbare Leistungen zu vermitteln oder sonst für sich oder Dritte zu bewerben. Es ist dem Affiliate ferner ausdrücklich untersagt, potentiellen Kunden selbst ein Darlehen oder eine Zuwendung zu gewähren, damit diese die Weiterbildungs-Leistungen von Insider Factory oder deren Nebenkosten ganz oder teilweise finanzieren können.
- d) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als „Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben eines neuen Affiliates zu verstehen sind. Es sind keine Handlungen vorzunehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystems, nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem oder Pyramidensystems oder sonst ein betrügerisches Vertriebssystem ist. Ebenso wenig darf vorgetäuscht werden, dass Insider Factory eine Währungsanlage, FinTech-Leistungen oder sonstige Finanzanlagen vertreibt oder Kryptocoins oder sonstige Kryptowährungen oder ähnliche Leistungen selbst oder über Dritte verkauft oder sonst vertreibt.
- e) Affiliatewerbe- oder -vertriebshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Affiliate die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen. Es ist alles zu unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht angemessenen Bestellungen veranlassen könnte.
- f) Es dürfen keine Affiliatehandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.
- g) Affiliate werden bei der Kontaktherstellung zu potentiellen nur offiziell durch Insider Factory autorisierte Unterlagen/Dokumente verwenden.
- h) Potentielle Kunden werden bei der Kontaktherstellung nicht zur Abnahme von Leistungen durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Affiliate werden alles unterlassen, was potentielle Kunden dazu veranlassen könnte, Insider Factory Leistungen lediglich deshalb anzunehmen, um dem Affiliate einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
(4) Insider Factory stellt seinen Affiliates geprüfte Marketingmaterialien zur Verfügung. Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites (Insider Factory stellt den Affiliate Replicate-Websites zur Verfügung, über die der Vertrieb der Leistungen erfolgen darf), Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, Zeitungs- oder Zeitschriftenwerbeanzeigen, eigener Produktbroschüren, Videocontent, Fernsehwerbung, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte, einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger selbständig erstellter Verkaufs- oder Werbemittel, ebenso wie die Änderung der dem Affiliate zur Verfügung gestellten Replicate-Website ist nur nach vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder via E-Mail zu erteilendem Einverständnis on Insider Factory gestattet, das im freien Ermessen von Insider Factory liegt. Die entsprechende Anfrage zum Erhalt des Einverständnisses ist via E-Mail an info@insiderfactory.de zu übersenden.
(4a) Es ist untersagt, mit mehreren Affiliates eine Internetseite, ein Internetportal, eine Social-Media-Präsenz oder eine sonstige Online-Anwendung zu betreiben.
(4b) Für den Fall, dass der Affiliate die Leistungen von Insider Factory in anderen Internet Medien, wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, YouTube, Twitter oder Instagram), Online Blogs oder Chatrooms (z.B. WhatsApp oder Snapchat) bewirbt, darf er stets nur die offiziellen Insider Factory Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar mit ihrem/seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) identifizieren und darf an keiner Stelle unwahre oder irreführende Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei Insider Factory machen oder für eine Tätigkeit bei Insider Factory als Arbeitnehmer oder Ähnlichem werben, ebenso wie er die Social-Media-Werbung nur im Rahmen seiner eigenen privaten Social-Media-Kanäle nebenbei und zusätzlich durchführen darf und ohne vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder via E-Mail zu erteilendem Einverständnis von Insider Factory keine professionellen Social-Media-Geschäftsauftritte erstellen darf. Die entsprechende Anfrage zum Erhalt des Einverständnisses ist via E-Mail an info@insiderfactory.de zu übersenden. Ein Vertrieb der Leistungen darf nur über die offizielle Replicate-Website des Affiliates erfolgen. Der Affiliate ist verpflichtet, in seine Social-Media-Präsenz und/oder -kanal einen entsprechenden Link zu der Replicate-Website zur Verfügung einzufügen.
(4c) Die Affiliates dürfen keine Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) verwenden, um die Leistungen von Insider Factory zu bewerben und/oder zu vertreiben. Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) dürfen jedoch genutzt werden, damit sich die Affiliates als „unabhängiger Insider Factory Affiliate“ vorstellen kann.
(4d) Die Affiliate dürfen Bannerwerbung auf einer Website platzieren, vorausgesetzt, sie verwenden die von Insider Factory geprüften und genehmigten Vorlagen und Bilder und halten sich an die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (insbesondere das Verbot der unwahren oder irreführenden Einkommensangaben). Alle Bannerwerbung muss mit der Replicate-Website des Affiliates verlinkt sein.
(4e) Sponsored Links oder Pay-per-Click-Anzeigen (PPC) sind zulässig. Die Ziel-URL muss zu der Replicate-Website des Affiliates führen. Die angezeigte URL muss ebenfalls zu der Replicate-Website des Affiliates führen. Es dürfen keine vertragswidrigen, irreführenden oder sonst gesetzeswidrigen Inhalte verwendet werden.
(5) Die Kontaktaufnahmemöglichkeiten zur Nutzung der Leistungen von Insider Factory dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich Face- to-Face, bei Homeparties oder -veranstaltungen, Online-Homeparties, Webinaren oder sonstigen Online-Präsentationen von den Affiliates vorgestellt werden.
(6) Die Kontaktaufnahmemöglichkeiten zur Nutzung der Leistungen von Insider Factory dürfen nicht auf Versteigerungen, öffentlichen und privaten Flohmärkten, Tauschbörsen, Kaufhäusern, Internetshops, Internetmärkten wie z.B. eBay, Amazon oder auf vergleichbaren Verkaufsplätzen angeboten werden.
(7) Der Affiliate ist verpflichtet, sich im geschäftlichen Verkehr als SELBSTSTÄNDIGER Insider Factory Affiliate auszuweisen. Social-Media-Auftritte, Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen den Zusatz „SELBSTSTÄNDIGER INSIDER FACTORY-AFFILIATE“ und/oder „SELBSTÄNDIGER INSIDER FACTORY-AFFILIATE“ aufweisen.
(8) Sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien sind vom Affiliate selbst zu tragen.
(9) Der Affiliate ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herab wertend oder gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herab wertend zu beurteilen.
(10) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Video-/Filmmaterialien etc. (einschließlich der Lichtbilder) ebenso wie die Weiterbildung -Angebote- und -Tools, Insider Factory Dienste und sonstigen selbst entwickelten Leistungen von Insider Factory sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von dem Affiliate ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Insider Factory über das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht hinaus weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden. Insbesondere verboten ist die Verbreitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung der (digitalen) Schulungs- und Werbeunterlagen (z.B. durch Hochladen auf YouTube oder anderen Internetmedien) ebenso wie die Änderung oder Bearbeitung dieser Unterlagen.
(11) Auch die Verwendung (oder Änderung) des Kennzeichens Insider Factory der eingetragenen Marken, Produktbezeichnungen, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen der Insider Factory ist über die ausdrücklich zur Verfügung gestellten Werbematerialien und sonstigen offiziellen Insider Factory Unterlagen nicht erlaubt. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel, Internetdomains oder sonstiger Schutzrechte verboten, die das Kennzeichen Insider Factory oder eingetragene Marken, Produktbezeichnungen, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von Insider Factory enthalten. Vorgenanntes gilt auch für Marken, geschäftliche Bezeichnungen oder Werktitel, an denen Insider Factory ein ausschließliches Nutzungsrecht hat. Vorgenanntes Verbot aus Absatz (2) gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen. Gleichfalls verboten ist die Umlabelung von virtuellen Leistungen von Insider Factory.
(12) Dem Affiliate ist nicht erlaubt auf Presseanfragen über Insider Factory deren Leistungen, dem Insider Factory Marketingplan oder sonstige Insider Factory Leistungen zu antworten. Der Affiliate ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an Insider Factory an die E-Mail info@insiderfactory.de weiterzuleiten. Der Affiliate wird sich auch im Übrigen öffentlich (z.B. Fernsehen, Rundfunk, Internetforen) zu Insider Factory, den Insider Factory-Leistungen und zum Insider Factory -Vertriebssystem nur nach vorheriger via E-Mail oder schriftlich zu erteilender Zustimmung von Insider Factory äußern.
(13) Kundenanfragen oder -beschwerden jeglicher Art über die Leistungen, den Service oder das Vergütungssystem von Insider Factory sind umgehend an Insider Factory an die E- Mail-Adresse info@insiderfactory.de weiterzugeben.
(14) Es ist dem Affiliate stets untersagt, eigene Schulungs-, Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen an andere Affiliate von Insider Factory zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.
(15) Der Affiliate darf nur in solchen Staaten Leistungen für Insider Factory Kontaktaufnahmemöglichkeiten bewerben oder neue Affiliate gewinnen, die offiziell von Insider Factory eröffnet wurden.
- 8 Kein Wettbewerbsverbot / Abwerbeverbot / Verkauf fremder Leistungen
(1) Dem Affiliate ist es nicht untersagt, für andere Unternehmen, auch Network Marketing Unternehmen, Leistungen und/oder Leistungen zu vertreiben, auch wenn diese im Wettbewerb mit Insider Factory stehen.
(2) Ungeachtet des Absatzes (1) ist es dem Affiliate untersagt; andere Insider Factory Affiliate für den Vertrieb anderer Leistungen und/oder Unternehmen anzuwerben.
(3) Dem Affiliate ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Affiliatevertrages gegen andere Affiliate oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
(4) Soweit der Affiliate gleichzeitig für andere Wettbewerber, sonstige Unternehmen oder Network, Online-Marketing oder sonstige Direktvermarktungsunternehmen tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Affiliate andere als Insider Factory Leistungen und/oder Leistungen nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform, Chat-Room- oder Internetplattform anbieten, außer Insider Factory hat dies ausdrücklich genehmigt, etwa weil es eine offizielle Kooperation zwischen Insider Factory und diesem Unternehmen gibt.
- 9 Geheimhaltung
Der Affiliate hat absolutes Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse von Insider Factory und über seine Struktur zu wahren. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören insbesondere auch die Kunden- und Affiliatedaten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung dieses Affiliatevertrages fort.
- 10 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung
(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Affiliates- und/oder Affiliates erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch Insider Factory unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Affiliate verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
(2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (3) hingewiesen, nach dem Insider Factory bei einem Verstoß gegen die in § 8, 9 und 10 (3) und (4) geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (3) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat Insider Factory das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtenverletzungen nach ihrem eigenen freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
(3) Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine im Ermessen von Insider Factory erhobene, durch das zuständige Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Affiliate zu ersetzen verpflichtet ist, worauf bereits jetzt ausdrücklich hingewiesen wird.
(4) Der Affiliate haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die Insider Factory durch eine Pflicht Verletzung im Sinne der §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 entstehen, außer der Affiliate hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(5) Der Affiliate stellt Insider Factory für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der in §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Affiliates gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung der Insider Factory von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Affiliate insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten zu übernehmen, die Insider Factory in diesem Zusammenhang entstehen.
- 12 Werbemittel, Zuwendungen, Datenverarbeitung
Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von Insider Factory können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
- 13 Haftungsausschluss
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Insider Factory lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Insider Factory, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Insider Factory ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet Insider Factory nicht, außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der Insider Factory ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte der Affiliate sind für Insider Factory fremde Informationen im Sinne des geltenden Telemedien- oder sonstigen Rechts.
- 14 Übertragung des Geschäftsbetriebs / der gesponserten Struktur auf Dritte/ Tod des Affiliates
(1) Insider Factory kann seine Vertragsposition jederzeit auf ein Nachfolgeunternehmen ganz oder teilweise übertragen, welches die Geschäfte, die Gegenstand dieses Vertrages sind, in gleicher Weise fortsetzt und in die bestehenden Rechte und Pflichten in vollem Umfang eintritt.
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- 15 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material
Der Affiliate gewährt Insider Factory unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Affiliate zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Affiliate durch die Übersendung des Affiliateantrages und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Affiliatebedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein. Der Affiliate hat das Recht, die vorgenannte Einwilligung zu widerrufen.
- 16 Datenschutz
Insider Factory erhebt und nutzt die von Ihnen freiwillig übermittelten Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
- 17 Verjährung
Die Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Anspruch fällig ist und der Anspruchsberechtigte die Umstände kennt, die seinen Anspruch begründen, bzw. wenn seine Unkenntnis dieser Umstände auf grober Fahrlässigkeit beruht. Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen, die eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsehen.
- 18 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht des Sitzes von Insider Factory unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Affiliate seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist, soweit dieser Vorgabe nicht zwingendes Recht entgegensteht, der Sitz von Insider Factory.
- 19 Schlussbestimmungen
(1) Insider Factory ist zu einer Änderung dieses Vertrages, dieser Allgemeinen Affiliatebedingungen und/oder des Vergütungsplans berechtigt, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. Insider Factory wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Affiliates ankündigen. Der Affiliate hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist Insider Factory berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Sofern der Affiliate bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. Insider Factory ist verpflichtet, den Affiliate in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Affiliatebedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Affiliatebedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
Stand der Allgemeinen Affiliatebedingungen: 10.02.2022